von Rainhard Klouček
Mit 21. Dezember
2007 wurde der Schengen-Raum um neun EU-Länder erweitert. Wer eine „Grenze“ zu
einem Schengen-Nachbarland überschreiten möchte, darf das überall – wo nicht
sonstige Hindernisse dem entgegenstehen – tun. Sonstige Hindernisse sind
beispielsweise Privatgrundstücke. Wenn jemand ein Haus an der Grenze hat, darf
man natürlich nicht durch dieses Haus die Grenze überschreiten. Offizielle
Grenzstellen sind also für den Besuch im Nachbarland nicht notwendig. Wer
möchte könnte auch durch einen Grenzfluß schwimmen. Allerdings, seine
Reisedokumente muß man trotzdem mit dabei haben. Schengen bedeutet
Reisefreiheit ohne Grenzkontrollen (sieht man von bestimmten noch zu
erörternden Ausnahmen ab), aber nicht Reisefreiheit ohne Dokumente.
Aber „Schengen“
ist wesentlich mehr als der prinzipielle Abbau von Grenzen und Grenzkontrollen
innerhalb eines bestimmten Raumes. Unter „Schengenbesitzstand“ verstehen wir
heute insgesamt sechs Bereiche: Datenschutz, Polizeikooperation, Luftgrenzen,
Landgrenzen, Seegrenzen, Visa. Das sogenannte „Schengen-Informationssystem SIS“
hat mit der Reisefreiheit nur indirekt etwas zu tun, es ist ein
Polizei-Fahndungssystem.
Obwohl die
Freizügigkeit von Personen bereits seit 1957 als Verfassungsrecht in den
Römischen Verträgen verankert ist, haben erst 1984 Frankreich und Deutschland
den schrittweisen Abbau von Grenzkontrollen zueinander begonnen. 1985 wurde
dann im luxemburgischen Grenzort Schengen die Vereinbarung unterzeichnet, die
den Abbau der Binnengrenzen zwischen den Ländern Frankreich, Deutschland,
Belgien, Luxemburg und den Niederlanden initiierte. Erst 1999 wurde das
Schengen-Abkommen durch den Vertrag von Amsterdam Teil des EU-Rechtes. Damit
sind alle neuen EU-Mitglieder verpflichtet das Schengen-System umzusetzen.
Das Recht von
EU-Bürgern, sich frei im Territorium der EU-Mitgliedsstaaten aufzuhalten und zu
bewegen ist übrigens Teil der europäischen Grundrechtscharta, die 2000
angenommen wurde. Dieses Recht kann nach der Grundrechtecharta auch an
Angehörige von Drittstaaten verliehen werden.
Auch wenn
Schengen heute Teil des EU-Vertrages ist, und auch wenn alle neuen Mitglieder
den Schengenbesitzstand übernehmen müssen, heißt das nicht, daß der
Schengen-Raum ident mit den Ländern der Europäischen Union ist. Derzeit gehören
22 Länder der EU sowie Island und Norwegen zum Schengen-Raum. Die EU-Mitglieder
Großbritannien, Irland haben Ausnahmen erwirkt. Die EU-Mitglieder Zypern,
Bulgarien und Rumänien gehören noch nicht zum Schengen-Raum. Die Schweiz und
Liechtenstein, beide nicht Mitglieder der EU, wollen noch in diesem Jahr zu
Schengen assoziiert werden.
Wie schon eingangs
erwähnt, heißt Schengen allerdings nicht vollständiges Ende von Grenzkontrollen
innerhalb des Schengen-Raumes. Teil der Vereinbarung ist, daß Grenzkontrollen –
unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung einiger
Formalerfordernisse – wieder aufgenommen werden können. Fälschlicherweise
wird oft behauptet, in einem solchen Fall würde Schengen aufgehoben oder
ausgesetzt. Ein Fall wo die Grenzkontrollen wieder aufgenommen wurden war die
Fußball-WM in Deutschland, auch die Fußball-EM in Österreich und der Schweiz
wird ein Ereignis sein, das von Grenzkontrollen begleitet sein wird.
Apropos
Sicherheit. Der Abbau der Grenzkontrollen ist begleitet von neuen
Kontrollmöglichkeiten im Inneren. Die Grenzpolizisten, die bisher die
Schengen-Grenze Richtung Osten kontrolliert haben, wurden nicht in Pension
geschickt. Sie führen nun verstärkte Kontrollen im Inneren des Landes durch.
Auch die veränderten „Sicherheitsmerkmale“ im Reisepaß, bis hin zum Funkchip,
der eine jederzeitige Ortung ermöglicht, und allerhand weitere neue
Polizeibefugnisse dürfen als Parallelmusik zur Reisefreiheit gesehen werden.
Wenn auf der einen Seite sichtbare Kontrollen abgebaut werden, werden auf der
anderen Seite unsichtbare Kontrollen aufgebaut.
Jüngstes Beispiel
für diese mit der Grenzkontrolle zusammenhängende Überwachungsorgie ist ein
Vorschlag der Europäischen Kommission für ein elektronisches Ein- und
Ausreiseregister. Damit sollen im ersten Schritt biometrische Daten von
Angehörigen aus Drittstaaten aufgenommen werden, und selbstverständlich einer
zentralen Speicherung zugeführt werden. EU-Bürger sollen freiwillig in dieses
System integriert werden. Der Schritt zum implantierten Chip, der jederzeit den
Aufenthaltsort eines Menschen meldet ist dann kein qualitativer sondern nur
mehr ein quantitativer.
Kein Vergnügen
ist das Schengen-System für alle Europäer die außerhalb des Schengen-Raumes
leben. Schengen-Grenze bedeutet heute totale Kontrolle der Grenze, mit allen
technisch zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Überwachung der
Schengen-Außengrenze zwischen der Slowakei (Schengen-Mitglied) und der Ukraine,
erfolgt auf einem Niveau und mit einer Lückenlosigkeit, die Breschnew und die
anderen Führer der damaligen UdSSR mit ihrem Eisernen Vorhang noch im Grab vor
Neid erblassen läßt.
Dazu kommen dann
noch die Schengen-Visa, die nur unter ganz bestimmten Bedingungen und unter
Vorlage zahlreicher Dokumente – Visa-Antragsteller werden so zum gläsernen
Menschen – erteilt werden. Seit Anfang des Jahres gibt es mit den
visapflichtigen Ländern Südosteuropas Vereinbarungen zu einer sogenannten
Visa-Erleichterung. Was auf den ersten Blick gut aussieht, erweist sich auf den
zweiten Blick als politischer Scherz. Von einer Visa-Erleichterung kann nicht
gesprochen werden, im Geschäftsbereich beispielsweise kam es sogar zu
Verschärfungen. Es müssen nach wie vor die gleichen Prozeduren durchlaufen
werden und genau so viele Dokumente vorgelegt werden wie vorher. Selbst
Europäer, die bereits mehrere Schengen-Visa hatten, müssen jeweils wieder von
vorne anfangen. Die theoretische Möglichkeit für Mitarbeiter von Organisationen
der sogenannten Zivilgesellschaft fünfjährige Visa zu bekommen bleibt eben
Theorie. Denn praktisch ist diese Möglichkeit mit einer ganzen Reihe von
Zusatzauflagen verbunden, die solche Fünfjahresvisa zu wirklichen
Ausnahmeerscheinungen macht.
Einzig und allein
bei den Visagebühren gibt es eine Erleichterung für die Antragsteller. Die Höhe
der Gebühren ist mit 35 Euro begrenzt, und es ist viel leichter ein Gratisvisum
zu bekommen. Das heißt aber auf der anderen Seite, daß die Bürger der
Schengen-Länder verstärkt zur Kasse gebeten werden, denn die Visa-Bürokratie
ist teuer. 35 Euro decken niemals die Kosten für ein Visum.
Der
Schengen-Bürger zahlt also für ein bürokratisches Instrument, das ihm nicht den
geringsten Nutzen bringt. Das politisch gerne vorgebrachte Argument, Visa
würden eine zusätzliche Sicherheit bringen, scheint für einfache Geister auf
den ersten Blick einleuchtend. Der konkrete Beweis dafür allerdings wird nicht
erbracht. Die Kriminellen stehen nämlich normalerweise nicht vor dem Konsulat
in der Schlange.
Das schönste
Beispiel dafür ist die Aufhebung der Visa-Pflicht für Bulgarien. Das Land galt
vielen Politikern vor seinem EU-Beitritt (und so manchem wohl noch immer) als
Hort, aus dem die Kriminellen in die EU kommen. Als dann – noch vor dem
EU-Beitritt des Landes – die Visa-Pflicht für Bulgaren aufgehoben wurde, hat
sich an der Sicherheitslage nichts verändert.
Und mit noch einem
Mißverständnis soll hier aufgeräumt werden. Schengen-Visum bedeutet nicht
automatisch Reisefreiheit im Schengen-Raum. Es kann durchaus sein, dass eine
Person für ein einzelnes Land gesperrt ist. Das muß diese Person nicht einmal
wissen. Auch das Konsulat, in dem man ansucht, kann nicht frei gewählt werden.
Denn angesucht werden muß im Konsulat jenes Landes, das hauptsächliches
Reiseziel ist.
Ein Beispiel aus
der Paneuropa-Praxis. Ein Vorstandsmitglied einer Paneuropa-Organisation aus
einem südosteuropäischen Land bekommt eine Einladung zu einer Konferenz nach
Österreich. Es gelingt dem Paneuropäer ein Ganzjahresvisum zu bekommen, er
fährt einmal zu einer Konferenz nach Österreich, dann weitere zehn Male zu
Konferenzen in anderen EU-Ländern, jeweils direkt, ohne österreichischen Boden zu
betreten. Das kann ein Problem beim nächsten Ansuchen geben, denn Österreich
war nicht Hauptreiseziel.
Schengen ist also
auf der einen Seite zu einem Synonym für eine größere Reisefreiheit für Bürger
aus Schengen-Ländern geworden. Parallel dazu läuft aber eine Verschärfung der
Überwachungsmöglichkeiten. Und Europäer außerhalb des Schengen-Systems sind mit
einer neuen Art eines Grenzvorhangs konfrontiert.
Der Artikel würde für die "Europäischen Briefe" vom 16. Mai 2008 geschrieben. Die Europäischen Briefe werden von der Europagesellschaft Coudenhove-Kalergi (Vorsitz: Dr. Alois Mock) herausgegeben.