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Schengen – Reisefreiheit inklusive neuer Hürden
Visa-Erleichterungen stehen nur auf dem Papier

von Rainhard Klouček 

Mit 21. Dezember 2007 wurde der Schengen-Raum um neun EU-Länder erweitert. Wer eine „Grenze“ zu einem Schengen-Nachbarland überschreiten möchte, darf das überall – wo nicht sonstige Hindernisse dem entgegenstehen – tun. Sonstige Hindernisse sind beispielsweise Privatgrundstücke. Wenn jemand ein Haus an der Grenze hat, darf man natürlich nicht durch dieses Haus die Grenze überschreiten. Offizielle Grenzstellen sind also für den Besuch im Nachbarland nicht notwendig. Wer möchte könnte auch durch einen Grenzfluß schwimmen. Allerdings, seine Reisedokumente muß man trotzdem mit dabei haben. Schengen bedeutet Reisefreiheit ohne Grenzkontrollen (sieht man von bestimmten noch zu erörternden Ausnahmen ab), aber nicht Reisefreiheit ohne Dokumente.

Aber „Schengen“ ist wesentlich mehr als der prinzipielle Abbau von Grenzen und Grenzkontrollen innerhalb eines bestimmten Raumes. Unter „Schengenbesitzstand“ verstehen wir heute insgesamt sechs Bereiche: Datenschutz, Polizeikooperation, Luftgrenzen, Landgrenzen, Seegrenzen, Visa. Das sogenannte „Schengen-Informationssystem SIS“ hat mit der Reisefreiheit nur indirekt etwas zu tun, es ist ein Polizei-Fahndungssystem.

Obwohl die Freizügigkeit von Personen bereits seit 1957 als Verfassungsrecht in den Römischen Verträgen verankert ist, haben erst 1984 Frankreich und Deutschland den schrittweisen Abbau von Grenzkontrollen zueinander begonnen. 1985 wurde dann im luxemburgischen Grenzort Schengen die Vereinbarung unterzeichnet, die den Abbau der Binnengrenzen zwischen den Ländern Frankreich, Deutschland, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden initiierte. Erst 1999 wurde das Schengen-Abkommen durch den Vertrag von Amsterdam Teil des EU-Rechtes. Damit sind alle neuen EU-Mitglieder verpflichtet das Schengen-System umzusetzen.

Das Recht von EU-Bürgern, sich frei im Territorium der EU-Mitgliedsstaaten aufzuhalten und zu bewegen ist übrigens Teil der europäischen Grundrechtscharta, die 2000 angenommen wurde. Dieses Recht kann nach der Grundrechtecharta auch an Angehörige von Drittstaaten verliehen werden.

Auch wenn Schengen heute Teil des EU-Vertrages ist, und auch wenn alle neuen Mitglieder den Schengenbesitzstand übernehmen müssen, heißt das nicht, daß der Schengen-Raum ident mit den Ländern der Europäischen Union ist. Derzeit gehören 22 Länder der EU sowie Island und Norwegen zum Schengen-Raum. Die EU-Mitglieder Großbritannien, Irland haben Ausnahmen erwirkt. Die EU-Mitglieder Zypern, Bulgarien und Rumänien gehören noch nicht zum Schengen-Raum. Die Schweiz und Liechtenstein, beide nicht Mitglieder der EU, wollen noch in diesem Jahr zu Schengen assoziiert werden.

Wie schon eingangs erwähnt, heißt Schengen allerdings nicht vollständiges Ende von Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raumes. Teil der Vereinbarung ist, daß Grenzkontrollen – unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung einiger Formalerfordernisse – wieder aufgenommen werden können. Fälschlicherweise wird oft behauptet, in einem solchen Fall würde Schengen aufgehoben oder ausgesetzt. Ein Fall wo die Grenzkontrollen wieder aufgenommen wurden war die Fußball-WM in Deutschland, auch die Fußball-EM in Österreich und der Schweiz wird ein Ereignis sein, das von Grenzkontrollen begleitet sein wird.

Apropos Sicherheit. Der Abbau der Grenzkontrollen ist begleitet von neuen Kontrollmöglichkeiten im Inneren. Die Grenzpolizisten, die bisher die Schengen-Grenze Richtung Osten kontrolliert haben, wurden nicht in Pension geschickt. Sie führen nun verstärkte Kontrollen im Inneren des Landes durch. Auch die veränderten „Sicherheitsmerkmale“ im Reisepaß, bis hin zum Funkchip, der eine jederzeitige Ortung ermöglicht, und allerhand weitere neue Polizeibefugnisse dürfen als Parallelmusik zur Reisefreiheit gesehen werden. Wenn auf der einen Seite sichtbare Kontrollen abgebaut werden, werden auf der anderen Seite unsichtbare Kontrollen aufgebaut.

Jüngstes Beispiel für diese mit der Grenzkontrolle zusammenhängende Überwachungsorgie ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission für ein elektronisches Ein- und Ausreiseregister. Damit sollen im ersten Schritt biometrische Daten von Angehörigen aus Drittstaaten aufgenommen werden, und selbstverständlich einer zentralen Speicherung zugeführt werden. EU-Bürger sollen freiwillig in dieses System integriert werden. Der Schritt zum implantierten Chip, der jederzeit den Aufenthaltsort eines Menschen meldet ist dann kein qualitativer sondern nur mehr ein quantitativer.

Kein Vergnügen ist das Schengen-System für alle Europäer die außerhalb des Schengen-Raumes leben. Schengen-Grenze bedeutet heute totale Kontrolle der Grenze, mit allen technisch zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Überwachung der Schengen-Außengrenze zwischen der Slowakei (Schengen-Mitglied) und der Ukraine, erfolgt auf einem Niveau und mit einer Lückenlosigkeit, die Breschnew und die anderen Führer der damaligen UdSSR mit ihrem Eisernen Vorhang noch im Grab vor Neid erblassen läßt.

Dazu kommen dann noch die Schengen-Visa, die nur unter ganz bestimmten Bedingungen und unter Vorlage zahlreicher Dokumente – Visa-Antragsteller werden so zum gläsernen Menschen – erteilt werden. Seit Anfang des Jahres gibt es mit den visapflichtigen Ländern Südosteuropas Vereinbarungen zu einer sogenannten Visa-Erleichterung. Was auf den ersten Blick gut aussieht, erweist sich auf den zweiten Blick als politischer Scherz. Von einer Visa-Erleichterung kann nicht gesprochen werden, im Geschäftsbereich beispielsweise kam es sogar zu Verschärfungen. Es müssen nach wie vor die gleichen Prozeduren durchlaufen werden und genau so viele Dokumente vorgelegt werden wie vorher. Selbst Europäer, die bereits mehrere Schengen-Visa hatten, müssen jeweils wieder von vorne anfangen. Die theoretische Möglichkeit für Mitarbeiter von Organisationen der sogenannten Zivilgesellschaft fünfjährige Visa zu bekommen bleibt eben Theorie. Denn praktisch ist diese Möglichkeit mit einer ganzen Reihe von Zusatzauflagen verbunden, die solche Fünfjahresvisa zu wirklichen Ausnahmeerscheinungen macht.

Einzig und allein bei den Visagebühren gibt es eine Erleichterung für die Antragsteller. Die Höhe der Gebühren ist mit 35 Euro begrenzt, und es ist viel leichter ein Gratisvisum zu bekommen. Das heißt aber auf der anderen Seite, daß die Bürger der Schengen-Länder verstärkt zur Kasse gebeten werden, denn die Visa-Bürokratie ist teuer. 35 Euro decken niemals die Kosten für ein Visum.

Der Schengen-Bürger zahlt also für ein bürokratisches Instrument, das ihm nicht den geringsten Nutzen bringt. Das politisch gerne vorgebrachte Argument, Visa würden eine zusätzliche Sicherheit bringen, scheint für einfache Geister auf den ersten Blick einleuchtend. Der konkrete Beweis dafür allerdings wird nicht erbracht. Die Kriminellen stehen nämlich normalerweise nicht vor dem Konsulat in der Schlange.

Das schönste Beispiel dafür ist die Aufhebung der Visa-Pflicht für Bulgarien. Das Land galt vielen Politikern vor seinem EU-Beitritt (und so manchem wohl noch immer) als Hort, aus dem die Kriminellen in die EU kommen. Als dann – noch vor dem EU-Beitritt des Landes – die Visa-Pflicht für Bulgaren aufgehoben wurde, hat sich an der Sicherheitslage nichts verändert.

Und mit noch einem Mißverständnis soll hier aufgeräumt werden. Schengen-Visum bedeutet nicht automatisch Reisefreiheit im Schengen-Raum. Es kann durchaus sein, dass eine Person für ein einzelnes Land gesperrt ist. Das muß diese Person nicht einmal wissen. Auch das Konsulat, in dem man ansucht, kann nicht frei gewählt werden. Denn angesucht werden muß im Konsulat jenes Landes, das hauptsächliches Reiseziel ist.

Ein Beispiel aus der Paneuropa-Praxis. Ein Vorstandsmitglied einer Paneuropa-Organisation aus einem südosteuropäischen Land bekommt eine Einladung zu einer Konferenz nach Österreich. Es gelingt dem Paneuropäer ein Ganzjahresvisum zu bekommen, er fährt einmal zu einer Konferenz nach Österreich, dann weitere zehn Male zu Konferenzen in anderen EU-Ländern, jeweils direkt, ohne österreichischen Boden zu betreten. Das kann ein Problem beim nächsten Ansuchen geben, denn Österreich war nicht Hauptreiseziel.

Schengen ist also auf der einen Seite zu einem Synonym für eine größere Reisefreiheit für Bürger aus Schengen-Ländern geworden. Parallel dazu läuft aber eine Verschärfung der Überwachungsmöglichkeiten. Und Europäer außerhalb des Schengen-Systems sind mit einer neuen Art eines Grenzvorhangs konfrontiert.


Der Artikel würde für die "Europäischen Briefe" vom 16. Mai 2008 geschrieben. Die Europäischen Briefe werden von der Europagesellschaft Coudenhove-Kalergi (Vorsitz: Dr. Alois Mock) herausgegeben.


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